Die Urkunden und Nennungen der Herren von Weißenstein, 4. Teil

Urkunde vom 29. August 1263

Generallandesarchiv Karlsruhe: 46 Nr. 9

Ausstellungsort: Ettlingen

Bild: Generallandesarchiv Karlsruhe (46 Nr. 9)

Urkunde vom 29. Augunst 1263

Berthold und Belrem von Weißenstein übergeben, aufgrund ihres Treueeides und Ihrer Vasallenpflicht, ihrem Herren Markgraf Rudolf von Baden, die Burg Liebeneck und das Dorf Würm mit allen Rechten.

In dieser Urkunde, in welcher die Stellung der Herren von Weißenstein zum Markgrafen Rudolf von Baden beschrieben ist, wird auch erstmals die Ortschaft Würm genannt. Zu deren 750-jährigen Jubiläum im Jahr 2013 wurde die Urkunde vorgestellt, und eine Übersetzung durch Herbert Ruff aus Würm angefertigt, die ich hier mit seiner freundlichen Genehmigung wiedergebe:

"Im Namen Gottes. Wir, die Brüder Berthold, der Vogt, und Belrem von Weißenstein, wünschen auf Empfehlung aller Anwesenden, dass durch eine Urkunde bekannt gemacht wird, und Ihnen dieses Schriftstück gegeben und darin dargelegt wird, dass wir nach sorgfältiger Erwägung dessen, was wir unserem Herrn, dem Markgrafen Rudolf von Baden, aufgrund unseres Treueides und unserer Vasallenpflicht schuldig sind, und auch in Anerkennung dessen, was uns von ihm und seinen Vorfahren an Wohltaten zuteil geworden ist und wir dafür zu Gegenleistungen verpflichtet sind, uns entschieden haben aus freien Stücken alle Rechtsansprüche, welcher Art sie auch sind, die wir jemals auf der Burg Liebeneck hatten oder noch haben, in die Hände unseres genannten Herren zu übertragen und zu überweisen. Und wir sind Willens und darauf bedacht, dass die ganze Herrschaft und der uneingeschränkte Besitz sowohl der genannten Burg als auch des Dorfes Würm einschließlich Gebäuden, bestellten und unbestellten Feldern, Lehensleuten und Leibeigenen, Wiesen und Weiden, Wegen und Pfaden, Gehölzen und Gebüschen, Mühlsteinen und Mühlen, stehenden und fließenden Gewässern, Fischfang und Jagd, und dazu mit allen Rechten. die auf irgendeine Weise mit dieser Burg verbunden sind, uneingeschränkt unserem Herren gehören sollen. Und wir verzichten auf alle Ansprüche, auf Nutzen und Lehenshoheit, Besitz und Herrschaft, die wir an dem Genannten innehaben, und die uns, wie erwähnt wurde, zustanden. Aber das Dorf Huchenfeld, das ebenfalls unserer Herrschaft untersteht, überlassen wir in Form eines Lehens den unten angeführten Personen, nämlich: Konrad, genannt Kolbe, Sohn des Ritters Albert Kolbe, der auf der Burg Fürsteneck wohnt, Berthold, Widener genannt, von Ingersheim, Leutwin von Glattbach, Sibotto von Hule, Albert von Helfenberg, den Brüdern Konrad und Sibotto von Schönau. Und wir wollen, dass sie die Verpflichtung, die sich aus diesem Lehensverhältnis ergibt, uns gegenüber einhalten. Wir erlauben aber und sind damit einverstanden, dass die genannten Personen frei entscheiden können, das genannte, von uns als Lehen überlassene Dorf in die Hände und die Herrschaft unseres mehrfach genannten Herrn, des Markgrafen, zu übertragen, und der uns geleistete Lehenseid dem nicht entgegensteht. Damit aber das, was aufgeführt ist, als Einzelpunkt oder als Ganzes, sicher und unveränderlich bleibe, wird die vorliegende Urkunde mit unserem Siegel und dem der edlen Herren Konrad von Rosswag, Reinhard Kimo von Baden und Bertholds von Remchingen bestätigt. Da ich, Belrem, kein eigenes Siegel habe, bin ich damit einverstanden, dass das Siegel meines Bruders Berthold, des Vogts auch für mich angehängt wird.

Geschehen ist die bei Ettlingen am 29. August 1263 in Anwesenheit derjenigen, deren Siegel an die vorliegende Urkunde angehängt sind, und auch in Anwesenheit von Konrad von Rothe, Hugo von Werenwaag, den Rittern Siegfried von Ötigheim und Burkhardt, genannt Burner, Heinrich von Berghausen und Walter von Eberstein, den Schreibern des Markgrafen, Konrad, dem Vogt von Remchingen, Bligger von Steinbach und noch mehreren Anderen, die sich durch Zuverlässigkeit ausgezeichnet haben."

Dieser Urkunde hingen ursprünglich vier Siegel an, von denen nur noch das Siegel von Berthold von Remchingen vorhanden ist.

Urkunde vom 30. Juni 1265

WUB: Band VI., Nr. 1821, Seite 216-217

wubonline.de: http://www.wubonline.de/?wub=2571

HStA Stuttgart: A 489 K U 890

Ausstellungsort: Unbekannt

Urkunde vom 30. Juni 1265, Vorderseite Urkunde vom 30. Juni 1265, Rückseite
Bilder: HStA Stuttgart

Graf Konrad von Vaihingen überträgt seine an die Brüder Heinrich und Konrad von Enzberg verpfändete Hälfte des Zehnten in Vaihingen, gemeinsam mit diesen an das Kloster der Reuerinnen (Büßerinnen?) in Pforzheim.

Diese Urkunde wurde von Berthold von Weißenstein mit gesiegelt. Vom Siegel ist nur noch ein Fragment vorhanden.

Dieser Urkunde folgt eine zweite, vom 26. Oktober 1265, welche diese untermauert.

Urkunde vom 26. Oktober 1265

WUB: Band VI., Nr. 1836, Seite 232

wubonline.de: http://www.wubonline.de/?wub=2587

HStA Stuttgart: A 489 K U 891

Ausstellungsort: Unbekannt

Urkunde vom 26. Oktober 1265, Vorderseite Urkunde vom 26. Oktober 1265, Rückseite
Bilder: HStA Stuttgart

Dekan Gottfried von Vaihingen verpflichtet sich und seine Nachfolger, den von Graf Konrad von Vaihingen an das Kloster der Reuerinnen in Pforzheim übertragenen Teil des Zehnten künftig an das Kloster zu entrichten.

In dieser Urkunde wird Gottbert von Weißenstein als (erster) Zeuge genannt, und mit seinem Titel "rector ecclesie de Breccingen" aufgeführt.

Diese Urkunde folgte der Urkunde vom 30. Juni 1265.

Urkunde vom 29. Oktober 1266

WUB: Band VI., Nr. 1879, Seite 272-273

wubonline.de: http://www.wubonline.de/?wub=2635

HStA Stuttgart: A 502 U 566

Permalink: http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-1289577

Ausstellungsort: Bretten*Hier ergänzt das WUBonline um"(im Klosterhof des Klosters Herrenalb)". Ich würde diesen Passus mit "Beurkundet in Gegenwart der Mönche aus Herrenalb" interpretieren.

Urkunde vom 29. Oktober 1266 Urkunde vom 29. Oktober 1266, Rückseite

Die Brüder Konrad und Werner von Sternenfels, überlassen dem Kloster Maulbronn gegen eine (hier nicht genannte) Geldsumme und um ihr Seelenheil, und das ihrer Vorfahren (Eltern?), ihr Vogtrecht in Diefenbach. Sie fordern Ihre Erben auf, nie dagegen Widerspruch einzulegen.

Gottbert von Weißenstein wird in dieser Urkunde als Zeuge aufgeführt. Er wird darin als "Geistlicher" (clericus) bezeichnet.

Von den ursprünglich drei Siegel sind nur noch die beiden von Konrad und Werner von Sternenfels erhalten (ein achtstrahliger Stern über staffelförmigen Felsen).

Urkunde vom 1. Februar 1272

WUB: Band XII., Nr. 5939

wubonline.de: http://www.wubonline.de/?wub=3059

HStA Stuttgart: A 502 U 841

Permalink: http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-1291158-1

Ausstellungsort: Unbekannt

Urkunde vom 1. Februar 1272

Belrem von Weißenstein belehnt, mit Zustimmung seiner Frau und Kinder* Plural? Nachweisbar ist sonst nur Berthold (der Jüngere) von Weißenstein., Dieter von Zaisenhausen mit dem Patronatsrecht und dem Frundeshof in Zaisenhausen.

Diese Urkunde ist von Belrem von Weißenstein ausgestellt. Aber auch wenn sie nur aus sechs Zeilen besteht, birgt sie eine Menge an Informationen, und eine wichtige Frage: Kind oder Kinder? Hatte Berthold (der jüngere) eine Schwester?

Sicher scheint dass es sich um ein Lehen und kein Afterlehen handelt, denn sonst wäre die Zustimmung des Lehnsherren notwendig gewesen. Hier stimmen aber die direkten Angehörigen zu, die entsprechend die Erbfolger sind. Die weiter unten beschriebene Urkunde vom 6. Februar 1272 ist eine Folgeurkunde.

Die beiden Siegel sind nicht mehr vorhanden. Das eine Siegel war höchstwahrscheinlich von Belrem von Weißenstein, das zweite vermutlich von Dieter von Zaisenhausen.

Ist der "Frundeshof" ein Eigenname, oder eine Abwandlung von "Pfründe"?

Urkunde vom 6. Februar 1272

WUB: Band XII., Nr. 5940

wubonline.de: http://www.wubonline.de/?wub=3062

HStA Stuttgart: A 502 U 842

Permalink: http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-1291159-1

Ausstellungsort: Unbekannt

Urkunde vom 6. Februar 1272

Magister C., Vertreter des Probstes von St. Wido in Speyer, beurkundet den Verkauf des Patronatsrechts und des Frundeshofes in Zaisenhausen an Dieter von Zaisenhausen durch Belrem von Weißenstein, der dafür die Zustimmung seiner Frau und seiner Kinder hat. Auf Bitten Belrems von Weißenstein und Dieters von Zaisenhausen siegeln der Aussteller mit dem Siegel des Probstes von St. Wido in Speyer, Belrem und sein Bruder Berthold von Weißenstein, Rudolf von Roßwag*Wird hier als Schwiegervater von Belrem von Weißenstein benannt., Ulrich von Bromberg, Marquard von Weiler, Ulrich von Sternenfels, der Dekan von Kürnbach und die Stadt Pforzheim.

Auch in dieser Urkunde werden die Kinder von Belrem von Weißenstein erwähnt, so dass es scheint als wäre nicht nur ein Sohn, der aus späteren Urkunden bekannte Berthold (der jüngere) von Weißenstein, sondern (mindestens) auch eine Tochter vorhanden. An dieser Urkunde sind sowohl das Siegel von Berthold von Weißenstein, als auch das Siegel von Belrem von Weißenstein angefügt.

Urkunde vom 25. Februar 1276

WUB: Band VII., Nr. 2570, Seite 426-427

wubonline.de: http://www.wubonline.de/?wub=3400

HStA Stuttgart: A 502 U 843

Permalink: http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-1291160-1

Ausstellungsort: Unbekannt

Urkunde vom 25. Februar 1276

Belrem von Weißenstein verkauft dem Kloster Maulbronn seinen gesamten Grundbesitz in Zaisenhausen, sowie ein Drittel des Zehnten, und seine Eigenleute und deren Verwandte zwischen Maulbronn und Zaisenhausen.

In dieser Urkunde wird deutlich, dass die Herren von Weißenstein in finanziellen Nöten sind, und sich nur noch über schmerzhafte Verkäufe finanzieren können. Auch wenn Belrem und sein Bruder Berthold von Weißenstein schon in fortgeschrittenem Alter waren, gab es mit Belrems Sohn, Berthold (der jüngere) von Weißenstein einen Erbfolger.

Urkunde vom 6. Juli 1277

WUB: Band VIII., Nr. 2697, Seite 42

wubonline.de: http://www.wubonline.de/?wub=3530

HStA Stuttgart: H 51 U 476

Ausstellungsort: Wien

Urkunde vom 6. Juli 1277, Vorderseite Urkunde vom 6. Juli 1277, Rückseite
Bilder: HStA Stuttgart

König Rudolf überlässt dem Kloster Maulbronn Güter und Einkünfte in Gmünd, Heilbronn und Steinfurt, und bekommt dafür die ehemaligen Güter des verstorbenen Berthold von Weißenstein.

Das Datum dieser Urkunde ist zweifelhaft. Berthold von Weißenstein hat im folgenden Jahr (22. Juli 1277) eine Urkunde, die im Auftrag von König Rudolf erstellt wurde, bezeugt. Erst im Spätjahr 1281 erscheint eine Urkunde (siehe unten), die den Tod von Berthold von Weißenstein erwähnt.

Laut WUB gibt es weitere Unklarheiten bei Zeitangaben*siehe dort Fußnote 1. Diese sind vermutlich beim Transsumpt entstanden, aus dem diese Urkunde entnommen wurde.

Urkunde vom 22. Juli 1277

WUB: Band VII., Nr. 2702, Seite 45-46

wubonline.de: http://www.wubonline.de/?wub=3537

GLA Karlsruhe: 67/616 fol. 123 r

Ausstellungsort: Unbekannt

Auszug aus dem Salbuch des Klosters Frauenalb vom 22. Juli 1277
Auszug aus dem Salbuch des Klosters Frauenalb*Bild: Generallandesarchiv Baden-Württemberg GLA 67 Nr. 616

Berthold von Weißenstein und seine Ehefrau Petrissa übertragen ihren gesamten Eigentum in Feldrennach, sowie ihre mit dem Kloster Frauenalb gemeinsamen Eigenleute an das genannte Kloster. Es gilt der Vorbehalt einer gewissen Rente, und die Stiftung eines Jahrestages für sich und ihre Töchter Gertrud und Metze*Salbuch Frauenalb, Belrem.de, 2016, S. 210.

In dieser von Berthold von Weißenstein ausgestellten Urkunde werden erstmalig seine Frau, diese allerdings hier nicht namentlich, und seine Töchter Gertrud und Metze genannt. Vermutlich haben die Töchter ihren Lebensabend im Kloster Frauenalb verbracht.

nächster Teil