Die Urkunden und Nennungen der Herren von Weißenstein, 3. Teil

Urkunde von 1259

WUB: Band V., Nr. 1517, Seite 284-285

wubonline.de: http://www.wubonline.de/?wub=2205

HStA Stuttgart: A 489 U 219

Ausstellungsort: Unbekannt

Urkunde von 1259, Vorderseite Urkunde von 1259, Rückseite
Bilder: HStA Stuttgart

In dieser Urkunde überlässt der Aussteller, Beringer von Entringen, dem Kloster Herrenalb seinen Besitz in Derdingen, den er dem verstorbenen Ritter Heinrich von Königsbach und danach seinen Söhnen zum Lehen gegeben hat, und den diese an das Kloster verkauft haben. Er erhält dafür deren Eigengüter in Königsbach. Neben dem Aussteller siegelt Berthold von Weißenstein und Otto von Eberstein.

Urkunde vom 26. Januar 1259

WUB: Band V., Nr. 1526, Seite 292-293

wubonline.de: http://www.wubonline.de/?wub=2212

HStA Stuttgart: A 502 U 38

Permalink: http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-1285631-1

Ausstellungsort: Unbekannt

Urkunde vom 26. Januar 1259

In dieser Urkunde werden die Brüder Reinhard und Ludwig von Liebenzell für Ihre Ansprüche an Gütern in Königsbach, die von den Pforzheimer Bürger Erlewin Weiss und Erlewin Liebener den Herren von Liebenzell abgekauft und dem Kloster Maulbronn geschenkt hatten, abgefunden. Sie versprechen dafür, diese Schenkung nicht anzufechten.

Neben dem verlorenen Siegel des Abtes Eckhard von Maulbronn, die nur noch in Fragmenten erhaltenen Siegel von Berthold von Weißenstein und Konrads von Enzberg. Die ebenfalls anhängenden Siegel von Reinhard und Ludwig von Liebenzell sind beschädigt, aber noch gut erkennbar.

Urkunde vom 26. und 27. Juni 1259

WUB: Band V., Nr. 1546, Seite 308-310

wubonline.de: http://www.wubonline.de/?wub=2240

HStA Stuttgart: A 489 U 214

Ausstellungsort: Unbekannt

Urkunde vom 26. und 27. Juni 1259, Vorderseite Urkunde vom 26. und 27. Juni 1259, Rückseite
Bilder: HStA Stuttgart

Mechthild vom Steinhaus, die Witwe des Pforzheimer Bürgers Erlewin von Liebener , schenkt in wiederholter feierlicher Verhandlung, alle ihre Güter in Durlach an das Kloster Herrenalb.

Bei diesen Feierlichkeiten ist neben vielen anderen geistlichen Würdenträgern auch Gottbert von Weißenstein, der hier "clerico de Wizinstein" genannt wird, zugegen.

Gesiegelt ist dieser Vertrag vom Speyrer Kapitel, Probst Werner von Speyer, dem Kapitel von St. German, und dem Speyrer Franziskanerkloster.

Urkunde vom 17. September 1259

WUB: Band V., Nr. 1550, Seite 312-313

wubonline.de: http://www.wubonline.de/?wub=2245

HStA Stuttgart: A 502 U 1082

Permalink: http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-1291398-1

Ausstellungsort: Weißenstein

Urkunde vom 17. September 1259, Vorderseite Urkunde vom 17. September 1259, Rückseite

Berthold von Weißenstein ersucht in dieser Urkunde den Domprobst Werner, und den Probst Otto von St. Guido in Speyer, seinen Bruder Gottbert von Weißenstein von vermeintlich ungerechten Ansprüchen an Gütern in (Hohen-)Haslach abzubringen, oder den (offensichtlich anstehenden) Termin für die Verhandlung in dieser Sache zu verschieben.

Gottbert von Weißenstein scheint, trotz seiner ertauschten jährlichen Rente*Urkunde vom 25. April 1255, Ansprüche an dem Patronat anzumelden, welche ihm sein Bruder Berthold nicht zubilligt. Als Termin für die schon angesetzte Verhandlung, ist offensichtlich der 30. September 1259 vorgesehen.

Das an dieser Urkunde ursprünglich anhängende Siegel von Berthold von Weißenstein ist nicht mehr vorhanden.

Urkunde vom 30. September 1259

WUB: Band V., Nr. 1551, Seite 313-314

wubonline.de: http://www.wubonline.de/?wub=2246

HStA Stuttgart: A 502 U 1081

Permalink: http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-1291397-1

Ausstellungsort: Maulbronn

Urkunde vom 30. September 1259Siegel von Gottbert von Weißenstein

Domprobst Werner und Probst Otto von St. Guido in Speyer entscheiden im Streit zwischen Vogt Berthold von Weißenstein, und seinem Bruder Gottbert, wegen des Patronatsrechts in (Hohen-)Haslach. Die Entscheidung fällt zu Gunsten der Klöster Maulbronn und Rechentshofen.

Auch wenn Berthold von Weißensteins Wunsch nach einer Terminverschiebung offensichtlich nicht entsprochen wurde, wurden die Begehrlichkeiten seines Bruders nicht bestätigt, und die Streitigkeit mit ihm geklärt. Ganz erledigt war dieser Konflikt aber noch nicht.*Urkunde vom 1. November 1259

Die Besonderheit an dieser Urkunde ist das Siegel von Gottbert von Weißenstein, das ansonsten bislang nirgends zu finden ist. Es weicht nicht nur vom Motiv ab, es hat auch die für einen Geistlichen typisch ovale Form. Das Motiv ist eine Taube auf einer Stange sitzend.*N. Riemer, Das Wappen und die Siegel der Weißensteiner, Belrem.de, 2015, S. 5

Urkunde vom 1. November 1259

WUB: Band V., Nr. 1558, Seite 318-319

wubonline.de: http://www.wubonline.de/?wub=2254

HStA Stuttgart: A 502 U 1083

Permalink: http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-1291399-1

Ausstellungsort: Unbekannt

Urkunde vom 1. November 1259

Die Landrichter Gerhard von Bruchsal, Rudolf von Usenberg und Otto von Roßwag bezeugen in dieser Urkunde, daß Belrem von Weißenstein zu drei verschiedenen Anlässen auf alle Ansprüche an Patronatsrecht und weiterer Güter in (Hohen-)Haslach, die von seinem Bruder Berthold von Weißenstein an die Klöster Maulbronn und Rechentshofen veräußert wurden, verzichtet hat.

Dies ist die achte und letzte Urkunde zu diesem Thema. Belrem verzichtet hier auf alle Ansprüche an der Übertragung. Da zu diesen Besitzverhältnissen keine Urkunden oder Aufzeichnungen bekannt sind, kann nur spekuliert werden, wer welche Rechte hatte. Dass bei den Erbschaftsvergaben an die Kinder immer alle Details aufgezeichnet wurde, kann bezweifelt werden. Und selbst wenn, war dies keine Garantie gegen einen späteren Widerspruch und mitunter heftigen Streit, wie ihn z. B. Zeugen dieser Urkunde, die Herren von Enzberg, mit dem Kloster Maulbronn ausfochten.

Die Urkunde wurde von Belrem von Weißensteins Onkel, Rudolf von Roßwag, und von Gerhard von Bruchsal gesiegelt. Ob Belrem oder Berthold bei der Ausstellung dieser Urkunde anwesend waren, geht nicht eindeutig hervor.

Urkunde*Richard Fester, Regesten der Markgrafen von Baden, Bd. 1, 1892, S. 40-41 vom 30. Oktober 1262

WUB: Kein Eintrag

wubonline.de: Kein Eintrag

HStA Stuttgart: Unbekannt

Ausstellungsort: In Mulenberc

Eine Abbildung dieser Urkunde liegt noch nicht vor.

In dieser Urkunde bezeugt Berthold von Weißenstein den Verzicht durch die Brüder Werner und Eberhard gen. Stauph, auf alle Güter in Söllingen, die deren Vater an das Kloster Gottesau gegeben hatte, vor Markgraf Rudolf von Baden. Es wird ihnen bei Androhung einer Geldstrafe von 30 Mark Silber untersagt, das Kloster, dessen Bewohner und die Leute des Markgrafen zu bedrohen. Zusätzlich werden Bürgen benannt, die sich im Falle eines Verstoßes zum Einlager nach Pforzheim und Ettlingen stellen müssen.

Diese Urkunde konnte ich nur bei der genannten Quelle (siehe Fußnote) finden. Dort werden noch eine Vielzahl von Zeugen benannt, am Ende derer Aufzählung aber auf mögliche Fehler verwiesen.

1. Urkunde vom 18. Februar 1263

WUB: Band VI., Nr. 1697, Seite 96-97

wubonline.de: http://www.wubonline.de/?wub=2423

HStA Stuttgart: A 489 U 606 und U607 (mit Abweichungen)

Ausstellungsort: Auf dem Feld nach Weißenstein (Rod)

Eine Abbildung dieser Urkunden liegt noch nicht vor.

Ulrich von Stein verkauft das Dorf Neusatz für 30 Mark Silber an das Kloster Herrenalb. Sein Lehnsherr, Graf Konrad von Vaihingen, stimmt diesem Verkauf zu.

Die Brüder Berthold und Belrem von Weißenstein, die hier ohne besonderen Titel als Zeugen aufgeführt sind, haben diese Urkunde mit unterzeichnet, aber nicht gesiegelt.

Zu dieser Urkunde folgt am gleichen Tag eine zweite, ebenfalls auf dem Rod, welche die Übergabe durch Graf Konrad von Vaihingen beurkundet.

An diesen Urkunden ist bemerkenswert, dass die Herren von Weißenstein nicht mit Titel (Vogt, Advocatus) benannt sind; zumal die Veranstaltung auf ihrem Boden stattfand.

2. Urkunde vom 18. Februar 1263

WUB: Band VI., Nr. 1698, Seite 98

wubonline.de: http://www.wubonline.de/?wub=2424

HStA Stuttgart: A 489 U 608 und U609 (mit Abweichungen)

Ausstellungsort: Auf dem Feld nach Weißenstein (Rod)

Urkunde vom 18. Februar 1263, Vorderseite Urkunde von 18. Februar 1263, Rückseite Urkunde vom 18. Februar 1263, Vorderseite Urkunde von 18. Februar 1263, Rückseite
Bilder: HStA Stuttgart

Graf Konrad von Vaihingen übergibt dem Kloster Herrenalb, auf Bitten seines Lehensmannes Ulrich von Stein, das Dorf Neusatz als freies Eigentum.

Auch diese Urkunde unterzeichnen Berthold und Belrem von Weißenstein, ohne Nennung ihrer Titel.

Diese Urkunde bestätigt die vorstehende Urkunde über den Verkauf von Neusatz an das Kloster Herrenalb.

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