Die Urkunden und Nennungen der Herren von Weißenstein, 2. Teil
Urkunde vom 1. März 1254
WUB: Band V., Nr. 1288, Seite 52-54
wubonline.de: http://www.wubonline.de/?wub=1926
HStA Stuttgart: A 502 U 840
Permalink: http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-1291157-2
Ausstellungsort: Unbekannt, vermutlich Maulbronn
Diese Urkunde ist die erste, an der ein Siegel (Mitte)der Herren von Weißenstein nachgewiesen ist. Es ist das Siegel von Berthold von Weißenstein, der diese Urkunde wohl auch verfasst hat.
In dieser Urkunde, die auch von Abt Gottfried von Maulbronn und Heinrich von Enzberg gesiegelt ist, wird eine (weitere) Stiftung von Heinrich Binezherre an das Kloster Maulbronn beurkundet. Aussteller ist Abt Gottfried und der Konvent des Klosters Maulbronn. Im Gegenzug verspricht ihm Abt Gottfried, dass er "dafür aller guten Werke des Klosters im Leben wie im Tode teilhaftig geworden sei".
Auffällig ist die schmuckhafte Gestaltung dieser Urkunde, wie sie uns auch in der Urkunde vom 23. April 1255 begegnet.
Urkunde vom 26. August 1254
WUB: Band V., Nr. 1354, Seite 121-122
wubonline.de: http://www.wubonline.de/?wub=2005
HStA Stuttgart: H 14 Nr. 202, S.42
Ausstellungsort: Anagni (Latium/Italien, damals Papstresidenz)
Die von Papst Alexander IV. ausgestellte Urkunde ist die dritte im Zusammenhang mit der Stiftung durch Berthold von Weißenstein an das Kloster Rechentshofen. Sie bestätigt explizit die Schenkung des Patronatsrechts an der Kirche in (Hohen-) Haslach.
Das Patronatsrecht der (Hohen-)Haslacher Kirche hat Berthold von Weißenstein wahrscheinlich von seinen Vorfahren geerbt, die im Stromberger Gebiet beheimatet waren. Dafür spricht die hohe Dichte an Güter und Zehnten in (Hohen-)Haslach, die zwischen den Brüdern Berthold, Belrem, und Gottbert von Weißenstein, Belrem von Eselsberg, und Rudolf von Roßwag aufgeteilt waren.
Urkunde vom 4. April 1255
WUB: Band V., Nr. 1341, Seite 105-106
wubonline.de: http://www.wubonline.de/?wub=1989
HStA Stuttgart: A 502 U 1079 (und abschriftlich A 515 U 15)
Permalink: http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-1291395-1
Ausstellungsort: Speyer
Diese Urkunde ist die erste von gesamt drei*siehe Urkunden vom 23. April 1255 und vom 26. August 1255 , sechs weitere Urkunden von 1255 bis 1259 gehören auch in diesen Kontext. Die folgenden Rechtsstreitigkeiten zwischen Berthold von Weißenstein und seinen Brüdern Belrem und Gottbert, zogen sich bis zum 1. November 1259 hin. Urkunden, die den gleichen Inhalt haben, und sich gegenseitig bestätigen. Es ist der erste Vorgang, bei welchem ein Weißensteiner Güter an ein Kloster stiftet.
Hier genehmigt Bischof Heinrich von Speyer, Werner Dekan der Domkirche, und Probst Adelvolk zur Hl. Dreifaltigkeit die Schenkung (und teilweise Verkauf) von Gütern und Patronatsrecht in Haslach durch Berthold von Weißenstein an das Kloster Rechentshofen (Marienkron).
Urkunde vom 23. April 1255
WUB: Band V., Nr. 1345, Seite 110-111
wubonline.de : http://www.wubonline.de/?wub=1993
HStA Stuttgart: A 502 U 1080
Permalink: http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-1291396-1
Ausstellungsort: Unbekannt
Diese Urkunde, nur knapp 3 Wochen nach der vorherigen erstellt, ist die eigentliche Abtretungsurkunde von Gütern in (Hohen-)Haslach an das Kloster Rechentshofen durch Vogt Berthold von Weißenstein. Der Ausgestaltung und Schrift nach wurde sie von Berthold von Weißenstein erstellt*siehe Urkunde vom 1. März 1254 oben.
Die Besonderheit dieser Urkunde liegt auch in den Personen, welche diese Urkunde mit gesiegelt haben. Neben dem Aussteller, Berthold von Weißenstein, sind dies Graf Ulrich von Württemberg, Graf Gottfried von Calw, Graf Konrad von Vaihingen, Eberhard und Otto von Eberstein, Gottfried von Neifen, Rudolf von Roßwag und der Abt Eckhard von Maulbronn.
Haslach war durch Erbteilungen sehr stark zersplittert, und neben den Gütern waren auch Einkünfte und Zehnten mehrfach geteilt. Die Weißensteiner, deren Ahnen aus dem Stromberger Gebiet kamen, hatten dort auch noch begüterte Verwandte. Neben Belrem von Eselsberg, dem Gründer des Klosters Rechentshofen, waren dies Rudolf von Roßwag und entfernter die Grafen von Calw und Vaihingen. Es musste auch berücksichtigt werden, das manches Gut nur als Lehen vergeben war. Dann musste der Lehensgeber erst um Erlaubnis gebeten werden.
Urkunde vom 25. April 1255
WUB: Band V., Nr. 1346, Seite 111-112
wubonline.de : http://www.wubonline.de/?wub=1994
HStA Stuttgart: A 515 U 16
Ausstellungsort: Speyer
Diese Urkunde steht im direkten Zusammenhang mit der vorherigen Urkunde vom 23. April 1255. Pleban Gottbert von (Hohen-)Haslach überlässt dem Kloster Rechentshofen die Einkünfte der Kirche gegen eine jährliche Rente.
Gottbert, der in der Folge "rector ecclesiae"*So genannt 1259 und 1265 von Brötzingen*Karl Ehmann, Die Geschichte des Dorfes Brötzingen, 1980, S. 28 genannt wurde, war der Bruder von Berthold von Weißenstein. Er zog sich aus Haslach zurück. Das dortige Kirchenpatronat hatte er vermutlich von seinem Bruder zum Amt, die Kircheneinkünfte hatte er möglicherweise direkt geerbt.
Urkunde vom 30. November 1256
WUB: Band V., Nr. 1414, Seite 178
wubonline.de: http://www.wubonline.de/?wub=2080
HStA Stuttgart: A 489 K U 896
Ausstellungsort: Pforzheim
In dieser Urkunde verleihen die Brüder Berthold und Belrem von Weißenstein den Söhnen von Marschall Berthold aus Waldrennach den Zehnten ebendort, so wie ihr (offensichtlich kürzlich verstorbener) Vater ihn innehatte.
Diese Urkunde zeigt sehr schön die lokalen Strukturen dieser Zeit. Die Weißensteiner, selbst Lehensleute, konnten Lehen vergeben. In diesem Fall aber nicht als Afterlehen, sondern aus dem Bestand ihrer Erbschaft. Hinter diesem Lehen stand wahrscheinlich eine Dienstbarkeitsverpflichtung. Solche Dienstmannen waren wichtig und notwendig, wenn im eigenen Gebiet bewaffnete Konflikte drohten, oder ein übergeordneter Herr militärische Ressourcen abforderte, um selbst Krieg zu führen, oder einen Kreuzzug zu begleiten.
Überhaupt bot das Lehenswesen viele unterschiedliche Lehensarten an, um jede Art von Interessensausgleich abzubilden.
Urkunde vom 17. Dezember 1257
WUB: Band V., Nr. 1462, Seite 228
wubonline.de: http://www.wubonline.de/?wub=2137
HStA Stuttgart: A 489 U 603
Ausstellungsort: unbekannt
Vogt Berthold von Weißenstein schenkt dem Kloster Herrenalb Güter in Neusatz, die er an Albert von Gräfenhausen und seinem Sohn Heinrich (genannt Troscheller) zu Lehen gegeben hat, und die diese an das Kloster verkauften.
An der Urkunde das Siegel von Berthold von Weißenstein aus mit Eisenoxyd gemischtem Wachs, das stark beschädigt ist (rechtes Drittel abgebrochen).
Urkunde vom 21. Januar 1258
WUB: Band V., Nr. 1477
wubonline.de: http://www.wubonline.de/?wub=2156
HStA Stuttgart: H 14 Nr. 202, S. 48
Ausstellungsort: Auf öffentlicher Straße nächst den Bäumen bei Neidlingen
Bischof Heinrich von Speyer beurkundet, dass der Edle Berthold von Weißenstein den Verkauf seiner Güter und des Kirchenpatronats zu (Hohen-)Haslach an das Kloster Rechentshofen in seiner und der genannten Zeugen Gegenwart feierlich verkündet hat.
Diese Urkunde von Bischof Heinrich von Speyer ist etwas rätselhaft. Nicht nur das sowohl Bischof Heinrich von Speyer, als auch Berthold von Weißenstein schon 1255 diesen Vorgang beurkundet haben, inzwischen sind auch fast drei Jahre vergangen. Auch sind der Ort und die Teilnehmer merkwürdig. Es sieht aus wie eine Nachträgliche Zeremonie, bei der neben einigen Zeugen aus der Urkunde vom 23. April 1255, die im wesentlichen aus dem Stromberger Gebiet kamen, einige andere aus dem Bereich des Kraichgaus anwesend waren. Dies waren zb. Otto und Gerhard von Bruchsal und Ulrich von Stein.
Urkunde vom 1. Februar 1258
WUB: Band V., Nr. 1479, Seite 245-246
wubonline.de: http://www.wubonline.de/?wub=2158
HStA Stuttgart: A 502 U 147
Permalink: http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-1287114-1
Ausstellungsort: Unbekannt, möglicherweise in Pforzheim
Berthold von Weißenstein erstellt diese Urkunde, in welcher der Verkauf aller Güter und Rechte des Werner von Malmsheim in der Mark Wiernsheim, die er von Konrad von Strubenhard zu Lehen erhalten hatte, an das Kloster Maulbronn.
Konrad von Strubenhard erhält für seinen Verzicht auf diese Lehensherrschaft Güter in Heidelsheim und Malmsheim.
Besiegelt wurde diese Urkunde von Markgraf Rudolf von Baden, Berthold von Weißenstein, Berthold von Remchingen, Heinrich von Enzberg, Konrad von Enzberg, und der Stadt Pforzheim.
Zudem bezeugen u.a. auch Belrem und Gottbert von Weißenstein diese Urkunde.